Das Wichtigste im Überblick
- Eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen kann formal wirksam sein, der Arbeitgeber muss aber einen wichtigen Grund haben und diesen auf Nachfrage mitteilen
- Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen - schnelles Handeln ist daher entscheidend
- Mit der richtigen anwaltlichen Strategie sind außergerichtliche Lösungen meist möglich
Die Situation: Fristlose Kündigung - was nun?
Eine fristlose Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Von einem Tag auf den anderen steht die berufliche Existenz auf dem Spiel. Besonders verunsichernd ist es, wenn im Kündigungsschreiben kein konkreter Grund genannt wird. Doch was bedeutet das rechtlich? Muss ein Arbeitgeber überhaupt einen Grund angeben? Und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Betroffener? Wir beraten Sie als Anwalt bei Kündigung.
Muss die fristlose Kündigung begründet werden?
Zunächst die wichtige Information: Eine fristlose Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen, der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, den Kündigungsgrund direkt im Kündigungsschreiben zu nennen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine fristlose Kündigung ohne triftigen Grund möglich wäre.
Nach § 626 BGB braucht der Arbeitgeber immer einen "wichtigen Grund" für eine fristlose Kündigung. Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses muss für ihn bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar sein. Die Anforderungen dafür sind hoch.
Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, die Gründe für Ihre fristlose Kündigung zu erfahren. Der Arbeitgeber muss Ihnen auf Nachfrage unverzüglich eine schriftliche Begründung geben. Tut er dies nicht oder nennt er keine ausreichend wichtigen Gründe, stehen Ihre Chancen vor Gericht gut.
Arbeitgeber: Das müssen Sie bei fristlosen Kündigungen beachten
Als Arbeitgeber stehen Sie bei einer fristlosen Kündigung in der Beweispflicht. Auch wenn Sie den Grund nicht direkt im Kündigungsschreiben nennen müssen, sollten Sie diesen sorgfältig dokumentieren. Beachten Sie dabei die strikte Zwei-Wochen-Frist: Nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes müssen Sie innerhalb von zwei Wochen die fristlose Kündigung aussprechen.
Unsere Expertise für Ihren Fall
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Kündigungen - sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Diese Perspektive ermöglicht es uns, Ihre Situation besonders effektiv zu analysieren und die optimale Strategie zu entwickeln.
So unterstützen wir Sie konkret
Nach Ihrer Kontaktaufnahme bieten wir Ihnen:
- Einen Beratungstermin zur Einschätzung Ihrer Situation
- Umfassende Prüfung der Kündigungsumstände
- Entwicklung einer individuellen Strategie
- Bei Bedarf sofortige Einleitung rechtlicher Schritte
- Verhandlung mit der Gegenseite über außergerichtliche Lösungen
Häufig gestellte Fragen
Ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen wirksam?
Ja, formal kann eine fristlose Kündigung auch ohne Begründung wirksam sein. Der Arbeitgeber muss aber auf Nachfrage die Gründe nennen.
Darf der Arbeitgeber mir einfach ohne Vorwarnung fristlos kündigen?
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten ist eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Bei weniger gravierenden Vorfällen muss der Arbeitgeber jedoch in der Regel zunächst abmahnen.
Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?
Beispiele sind schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug, beharrliche Arbeitsverweigerung oder gravierende Beleidigungen. Die Schwelle liegt sehr hoch.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.
Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage Gehalt?
Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich anbieten, muss der Arbeitgeber während des Prozesses das Gehalt weiterzahlen (Annahmeverzugslohn).
Kann ich während der Kündigungsschutzklage einen neuen Job annehmen?
Ja, Sie können und sollten sich neu bewerben. Ein eventuell erzieltes Einkommen wird aber auf den Annahmeverzugslohn angerechnet.
Was passiert mit meinem Arbeitszeugnis?
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir achten darauf, dass die Kündigung sich nicht negativ im Zeugnis niederschlägt.
Bekomme ich Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung?
Grundsätzlich ja, es kann aber zu einer Sperrzeit kommen, wenn Sie die Kündigung verschuldet haben. Deshalb ist die schnelle juristische Prüfung wichtig.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei fristloser Kündigung?
Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis Ihres regulären Gehalts berechnet.
Darf der Arbeitgeber mir während der Probezeit fristlos kündigen?
Auch in der Probezeit ist für eine fristlose Kündigung ein wichtiger Grund erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen.