Anwalt bei Kündigung
Ihr Recht kompetent verteidigt
Kompetente rechtliche Unterstützung für Ihre Abfindung oder Weiterbeschäftigung
✓ Persönliche Betreuung durch erfahrene Anwälte
✓ Langjährige Erfahrung in erfolgreichen Verhandlungen
✓ Ganzheitliche Betreuung über den rechtlichen Aspekt hinaus
Sie wollen mehr zum Thema Kündigung wissen oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 07231 316244.
Ihr Recht bei Kündigung: Professionell vertreten, fair behandelt
Haben Sie eine Kündigung erhalten und fühlen sich überrumpelt? Suchen Sie nach einem verlässlichen Partner, der Ihre Rechte wahrt und Ihre Zukunft sichert?
Eine Kündigung kann Ihr Leben von einem Moment auf den anderen auf den Kopf stellen. Die damit verbundenen Sorgen um die berufliche und finanzielle Zukunft können im Alltag lähmend sein. In dieser schwierigen Situation stehen wir, die Kanzlei Jäger | Buttweiler | Huth | Kindlein, Ihnen zur Seite. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen mehr als nur juristische Expertise – wir sind Ihr Anker in stürmischen Zeiten und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Unsere Leistungen im Überblick
Detaillierte Leistungsbeschreibungen
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen:
Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig. Wir analysieren sorgfältig die Umstände Ihrer Kündigung und prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dabei berücksichtigen wir Aspekte wie Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und mögliche Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Unsere gründliche Prüfung bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte und gibt Ihnen Klarheit über Ihre Position.
Kündigungsschutzklage:
Sollte sich herausstellen, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig ist, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor, reichen die Klage fristgerecht ein und vertreten Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Unser Ziel ist es, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und gegebenenfalls Ihre Weiterbeschäftigung zu erreichen. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Chancen optimal zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Verhandlung von Aufhebungsverträgen:
In manchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber, um faire Bedingungen für eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Dabei achten wir besonders auf Aspekte wie Abfindungszahlungen, Zeugnisformulierungen und mögliche Freistellungen. Unser Ziel ist es, einen Aufhebungsvertrag zu gestalten, der Ihren Interessen bestmöglich entspricht und Ihnen einen würdevollen Übergang in eine neue berufliche Phase ermöglicht.
Abfindungsverhandlungen:
Wenn eine Trennung unvermeidbar ist, setzen wir uns für eine angemessene Abfindung ein. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, berücksichtigen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Alter und entwickeln eine Verhandlungsstrategie, die auf maximale Kompensation abzielt. Unsere Erfahrung in erfolgreichen Verhandlungen mit Arbeitgebern verschiedener Branchen und Größen ermöglicht es uns, realistische Ziele zu setzen und diese konsequent zu verfolgen. Wir streben danach, eine Abfindung zu erreichen, die Ihnen finanzielle Sicherheit für die Zeit des beruflichen Übergangs bietet.
Beratung zu Kündigungsfristen und -schutz:
Wir bieten umfassende Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten im Kündigungsfall. Unser Team erläutert Ihnen detailliert die geltenden Kündigungsfristen, die sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ergeben können. Wir klären Sie über Ihren persönlichen Kündigungsschutz auf, der von Faktoren wie Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und eventuellen Sonderregelungen abhängt. Mit unserem Fachwissen stellen wir sicher, dass Sie alle relevanten Fristen einhalten und Ihre Schutzrechte optimal nutzen. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit in Bezug auf Ihre arbeitsrechtliche Situation zu verschaffen.
Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen:
Bei betriebsbedingten Kündigungen prüfen wir sorgfältig, ob die vom Arbeitgeber angeführten wirtschaftlichen Gründe stichhaltig sind und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Wir analysieren, ob Ihre Position tatsächlich weggefallen ist oder ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Sollten wir Unregelmäßigkeiten feststellen, setzen wir uns dafür ein, die Kündigung anzufechten oder zumindest eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren:
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir bereiten Ihren Fall gründlich vor, sammeln alle relevanten Beweise und entwickeln eine überzeugende Argumentationsstrategie. Vor Gericht vertreten wir Sie mit Nachdruck und Verhandlungsgeschick. Dabei behalten wir stets das Ziel im Auge, ob es die Wiedereinstellung, eine höhere Abfindung oder die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist. Unser Team ist mit den Abläufen und Besonderheiten arbeitsgerichtlicher Verfahren bestens vertraut und setzt sich engagiert dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden und beraten Sie zu jeder Zeit über Ihre Optionen und die nächsten Schritte.
Unser Prozess: Einfach und transparent
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein – von Verhandlungen bis zum Gerichtsverfahren.
Über unsere Kanzlei
Die Kanzlei Jäger | Buttweiler | Huth | Kindlein steht für exzellente rechtliche Vertretung im Arbeitsrecht. Unser interdisziplinäres Team vereint juristische Expertise mit tiefem Verständnis für die persönlichen und wirtschaftlichen Aspekte arbeitsrechtlicher Konflikte. Wir sind bekannt für unseren empathischen Ansatz und unsere Fähigkeit, auch in komplexen Fällen kreative Lösungen zu finden. Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungsstreitigkeiten. Wir legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Unser Ziel ist es nicht nur, rechtliche Erfolge zu erzielen, sondern auch, unseren Mandanten Sicherheit und Orientierung in schwierigen Lebensphasen zu geben. Mit unserem Engagement und unserer Expertise stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern und Ihre Rechte durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln und sich zeitnah rechtliche Unterstützung zu suchen.
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. In einem Erstgespräch besprechen wir transparent die möglichen Kosten. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Theoretisch ja, aber wir raten davon ab. Arbeitsrecht ist komplex, und ohne fachkundige Vertretung riskieren Sie, wichtige Fristen zu versäumen oder Ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrzunehmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine professionelle Vertretung die Erfolgsaussichten deutlich erhöht.
Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine verspätete Klage zugelassen werden. Kontaktieren Sie uns umgehend, um zu prüfen, ob in Ihrem Fall noch Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Die Dauer variiert stark. Viele Fälle werden durch Vergleiche innerhalb weniger Monate beigelegt. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann sich das Verfahren über mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger hinziehen.
Bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und eventuelle weitere relevante Dokumente wie Abmahnungen mit. Je mehr Informationen uns vorliegen, desto präziser können wir Ihre Situation einschätzen.
Ja, das ist möglich. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Auswirkungen und wie Sie dabei Ihre Ansprüche aus dem alten Arbeitsverhältnis bestmöglich wahren können.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er kann sinnvoll sein, wenn Sie eine faire Abfindung erhalten, eine vorteilhafte Zeugnisformulierung vereinbaren oder negative Konsequenzen einer Kündigung vermeiden möchten. Wir prüfen für Sie, ob ein Aufhebungsvertrag in Ihrer Situation vorteilhaft ist.
Eine Kündigungsschutzklage ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und sollte keine negativen Auswirkungen auf Ihre Karriere haben. Wir achten bei unserer Vorgehensweise darauf, dass Ihre berufliche Reputation gewahrt bleibt.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Berechnungsformel. Häufig wird als Faustregel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Die tatsächliche Höhe hängt von vielen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund und wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Wir setzen uns dafür ein, die für Sie bestmögliche Abfindung zu verhandeln.