Anwalt bei Zugewinnausgleich
Ihre Experten für faire Vermögensaufteilung
Faire Vermögensaufteilung und finanzielle Sicherheit nach der Trennung - wir stehen an Ihrer Seite.
✓ Spezialisierte Expertise im Zugewinnausgleich
✓ Ganzheitliche Betrachtung Ihrer finanziellen Situation
✓ Lösungsorientierte Verhandlungsführung
Sie wollen mehr zum Thema Zugewinnausgleich wissen oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 07231 316244.
Ihr Recht auf faire Vermögensaufteilung
Stehen Sie vor einer Scheidung und fragen sich, wie Ihr gemeinsam erworbenes Vermögen aufgeteilt wird? Sorgen Sie sich um Ihre finanzielle Zukunft nach der Trennung?
Als Fachanwalt für Familienrecht verstehen wir, dass der Zugewinnausgleich oft mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist. Sie stehen vor wichtigen finanziellen Entscheidungen in einer emotional belastenden Situation. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen und Ihre Interessen kraftvoll zu vertreten.
Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein offenes Ohr für Ihre individuellen Anliegen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre persönlichen Ziele berücksichtigt und auf eine faire Vermögensaufteilung abzielt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Zugewinnausgleich - wir setzen uns dafür ein, dass Sie finanziell abgesichert in Ihre Zukunft starten können.
Unsere Leistungen im Bereich Zugewinnausgleich
Umfassende Unterstützung in allen Phasen des Zugewinnausgleichs
Erstberatung und Situationsanalyse:
In einem ausführlichen Erstgespräch erfassen wir Ihre persönliche und finanzielle Situation. Wir erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Grundlagen des Zugewinnausgleichs und geben eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie und besprechen die nächsten Schritte. Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit und Orientierung zu geben.
Vermögensbewertung und -ermittlung:
Die genaue Erfassung und Bewertung des ehelichen Vermögens ist entscheidend für einen fairen Zugewinnausgleich. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der detaillierten Aufstellung Ihres Vermögens zum Stichtag der Trennung und zum Ende des Güterständes. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Aktien und Sparanlagen. Bei Bedarf arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen, um eine präzise und belastbare Bewertungsgrundlage zu schaffen.
Verhandlung mit der Gegenseite:
Mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrem Ex-Partner und dessen Anwalt. Unser Ziel ist es, eine für Sie vorteilhafte Lösung zu erzielen und dabei unnötige Konflikte zu vermeiden. Wir kommunizieren klar und sachlich, um eine Eskalation zu verhindern und die Chancen auf eine einvernehmliche Einigung zu erhöhen.
Erstellung von Ausgleichsforderungen:
Basierend auf der sorgfältigen Vermögensbewertung berechnen wir präzise die Ihnen zustehende Ausgleichsforderung. Wir berücksichtigen dabei alle rechtlichen Aspekte, um Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend zu machen. Unsere detaillierten und gut begründeten Forderungen bilden eine solide Grundlage für Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren.
Vertretung vor Gericht:
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie kompetent und engagiert vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall gründlich vor, reichen alle notwendigen Anträge ein und argumentieren überzeugend für Ihre Interessen. Unsere langjährige Prozesserfahrung im Familienrecht kommt Ihnen dabei zugute. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und setzen uns für ein für Sie bestmögliches Urteil ein.
Mediation und außergerichtliche Einigung:
Wo immer möglich, streben wir eine außergerichtliche Lösung an. Diese Vorgehensweise kann oft schneller, kostengünstiger und weniger belastend sein als ein Gerichtsverfahren. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt und zukünftige Konflikte vermeidet.
Ihr Weg zu einer fairen Vermögensaufteilung
Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich einen Termin für ein Erstgespräch - telefonisch oder per E-Mail.
In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation, klären offene Fragen und entwickeln gemeinsam eine individuelle Strategie.
Wir setzen uns mit all unserer Expertise für Ihre Interessen ein - von der Verhandlung bis hin zur gerichtlichen Vertretung, wenn nötig.
Ihr starker Partner im Zugewinnausgleich
Unsere Kanzlei Jäger | Buttweiler | Huth | Kindlein Rechtsanwälte hat sich auf komplexe familienrechtliche Fragen spezialisiert. Als Fachanwalt für Familienrecht bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung in allen Aspekten des Zugewinnausgleichs. Unsere langjährige Erfahrung und tiefgreifende Expertise, insbesondere in der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien, stellen sicher, dass keine wichtigen Details übersehen werden.
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Mandantenbeziehung. Unser Ansatz ist stets lösungsorientiert - wir streben faire Lösungen an, die Ihre Interessen wahren und gleichzeitig unnötige Konflikte vermeiden. In vielen Fällen konnten wir für unsere Mandanten vorteilhafte außergerichtliche Einigungen erzielen und so langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
Transparenz und klare Kommunikation sind für uns selbstverständlich. Wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falles und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement - wir setzen uns dafür ein, dass Sie nach der Trennung finanziell abgesichert in Ihre Zukunft starten können.
Häufig gestellte Fragen
Der Zugewinnausgleich ist die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens bei einer Scheidung. Es wird der Vermögenszuwachs beider Partner vom Beginn bis zum Ende der Ehe verglichen und die Differenz ausgeglichen.
Ein Anspruch entsteht, wenn ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere. Der Anspruch wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags fällig.
Der Zugewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und dem Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags) jedes Ehepartners. Die Differenz der Zugewinne beider Partner wird dann hälftig geteilt.
Grundsätzlich werden alle Vermögenswerte berücksichtigt, wie Immobilien, Bankguthaben, Aktien, Lebensversicherungen und Unternehmensbeteiligungen. Auch Schulden werden einbezogen.
Ja, durch einen Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden.
Die Dauer kann stark variieren. Bei einer einvernehmlichen Lösung kann es wenige Monate dauern. Bei strittigen Fällen, die vor Gericht gehen, kann es auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Ja, beide Ehepartner sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse verpflichtet. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.
In solchen Fällen kann eine sogenannte "illoyale Vermögensminderung" geltend gemacht werden. Das verschleierte oder verschwendete Vermögen wird dann fiktiv dem Endvermögen hinzugerechnet.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach Kenntnis der Rechtskraft der Scheidung, spätestens jedoch 30 Jahre nach der Scheidung.
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Vermögen, wie Kontoauszüge, Immobilienbewertungen und Versicherungspolicen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter können wir Sie beraten und vertreten.