Anwalt Räumungsklage

Ihre Rechte kompetent durchsetzen

Erfahrene Anwälte an Ihrer Seite – für Mieter und Vermieter

✓ Jahrelange Expertise im Mietrecht  

✓ Persönliche Betreuung durch spezialisierte Rechtsanwälte

✓ Schnelle Terminvergabe und effiziente Verfahrensführung

Sie wollen mehr zum Thema Räumungsklage wissen oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 07231 316244.

 


 

Ihr Experte für Räumungsklagen im Mietrecht

Stehen Sie vor einer Räumungsklage oder müssen eine solche einreichen? Suchen Sie nach rechtlicher Unterstützung in dieser herausfordernden Situation?

Ein Räumungsverfahren bedeutet für beide Seiten erhebliche Belastungen. Als Vermieter sorgen Sie sich möglicherweise um Ihr Eigentum und ausbleibende Mietzahlungen. Als Mieter bangen Sie um Ihr Zuhause und Ihre Existenz.

Wir verstehen die emotionale und rechtliche Komplexität Ihrer Situation. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung und persönlichem Engagement bei der Durchsetzung Ihrer Rechte - egal ob als Mieter oder Vermieter.

 

Unsere Leistungen im Überblick


 

Kompetente Unterstützung in allen Phasen der Räumungsklage

Rechtliche Prüfung von Kündigungen

Wir prüfen sorgfältig die Wirksamkeit ausgesprochener Kündigungen. Für Vermieter stellen wir sicher, dass die Kündigung rechtssicher formuliert ist. Mieter beraten wir zu möglichen Einwendungen und Härtefallregelungen. Dabei beachten wir alle relevanten Fristen und Formvorschriften.

 

Vertretung in Räumungsverfahren

Während des gerichtlichen Verfahrens setzen wir uns engagiert für Ihre Interessen ein. Wir bereiten die Klage bzw. Klageerwiderung sorgfältig vor, sammeln Beweise und vertreten Sie versiert vor Gericht. Dabei nutzen wir alle prozessualen Möglichkeiten.

 

Durchsetzung und Abwehr von Räumungsklagen

Je nach Ihrer Position entwickeln wir eine passgenaue Strategie. Als Vermieter unterstützen wir Sie bei der schnellstmöglichen Durchsetzung Ihres Räumungsanspruchs. Als Mieter prüfen wir Abwehrmöglichkeiten und soziale Härtefälle.

 

Beratung zu einstweiligem Rechtsschutz

In dringenden Fällen prüfen wir die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und Erfolgsaussichten und setzen das Verfahren bei Bedarf umgehend um.

 

Verhandlung außergerichtlicher Einigungen

Oft ist eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten vorteilhaft. Wir verhandeln in Ihrem Interesse faire Vereinbarungen und achten auf rechtssichere Formulierungen.

 

Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung

Bei erfolgreicher Räumungsklage koordinieren wir die Zwangsvollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher. Wir behalten dabei stets die Verhältnismäßigkeit im Blick.

 


 

Der Weg zu Ihrer Lösung

Erstgespräch:
Ausführliche Analyse Ihrer Situation und Entwicklung einer individuellen Strategie
Strategische Beratung:
Aufzeigen aller rechtlichen Optionen und Festlegung der nächsten Schritte
Konsequente Umsetzung:
Professionelle Vertretung Ihrer Interessen - gerichtlich oder außergerichtlich

 

Erfahrene Anwälte an Ihrer Seite

Seit über 15 Jahren sind wir im Mietrecht tätig und haben uns einen exzellenten Ruf erarbeitet. Unsere Fachanwälte verfügen über umfassende Expertise in der Durchführung von Räumungsverfahren.

Wir legen besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung unserer Mandanten. Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner. Durch effiziente Prozesse und enge Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden erreichen wir optimale Ergebnisse.

 

 


 

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Räumungsverfahren?

Die Dauer variiert je nach Einzelfall. Ein normales Verfahren dauert etwa 3-6 Monate.

Was kostet eine Räumungsklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (i.d.R. die Jahresmiete). Wir erstellen Ihnen gerne eine detaillierte Kostenkalkulation.

Kann ich mich gegen eine Räumungsklage wehren?

Ja, es gibt verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Wir prüfen Ihre individuellen Optionen.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Bei erheblichen Vertragsverletzungen, z.B. Zahlungsverzug von mehr als 2 Monatsmieten.

Was passiert, wenn ich der Räumungsklage nicht nachkomme?

Bei Nichtbeachtung einer rechtskräftigen Räumungsklage droht die zwangsweise Durchsetzung durch den Gerichtsvollzieher.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Räumungsklage vorzugehen?

Nach Zustellung der Klage haben Sie in der Regel eine zweiwöchige Frist, auf die Klage zu reagieren.

Wie läuft die Zwangsvollstreckung ab?

Nach Vorliegen eines Räumungstitels wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Wir koordinieren den gesamten Prozess.

Muss ich die Räumungskosten tragen?

Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten.

Kann ich Schadensersatz fordern?

Ja, Schäden an der Mietsache oder durch verspätete Räumung können geltend gemacht werden.

Gibt es Alternativen zur Räumungsklage?

Wir prüfen stets die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung oder Aufhebungsvereinbarung.